Provinzverwaltung

Aus Theoria Romana
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Die Verwaltung einer Provinz basierte auf der Unterteilung des besetzten Gebiets in Civitates, die sich selbst verwalteten, und durch ihre römisch beeinflusste Organisation die Sicherheit und Stabilität der Provinzen gewährleisteten.

Die nächsthöhere Ebene war die Amtsebene des höchsten römischen Beamten in der Provinz: des Statthalters. Hier gibt es größere Unterschiede zwischen senatorischen und kaiserlichen Provinzen, was direkt beim Statthalter anfängt. Dem Statthalter stand bei der Verwaltung der Provinz ein umfassender Stab aus untergebenen Officiales (Beamten) zur Verfügung, die mit verschiedenen, aber selten klar abgegrenzten, Aufgaben betraut wurden. Dabei wurde auch zwischen Beamtentypen unterschieden, die vom Kaiser direkt eingesetzt wurden, und solchen, die der Statthalter zu seiner Unterstützung ernannte.

Die verschiedenen Ämter in der Provinzverwaltung - die kaiserlichen Beamten

Die Hauptaufgabe des Statthalters bestand in der Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit in seinem Aufgabenbereich, die militärische Sicherung des besetzten Gebietes und die Vertretung des römischen Rechtssystems in den Provinzen. Aus diesem Grund reiste er oft durch die Civitates der Provinz, hielt Gericht und kontrollierte die Abgabenerhebung in seiner Provinz. Auch stellte er den obersten Befehlshaber in der Provinz dar, was ihm ein außerordentliches Machtpotential verlieh, wie die Geschichte lehrt.

Der Corrector wurde vom Kaiser bei groben Missständen in der Provinz eingesetzt, etwa wenn der Posten des Statthalters nicht besetzt war, oder dieser sich in fataler Art und Weise mit seinem Amt übernommen hatte. Die Befugnisse des Correctors reichen fast an die des Statthalters heran, jedoch ist er in militärischer Hinsicht sehr eingeschränkt, so wurden bei Vorkommnissen in den Legionen eigene Beamte herangezogen.

Der Iuridicus wurde eingesetzt sobald der Statthalter durch stärkere Einbindung in andere Aufgabenbereiche von der Ausübung der Rechtssprechung abgehalten wurde. Der Iuridicus war meist senatorischen Ranges, und unterstand auch direkt dem Kaiser, sprach sich in seinen Urteilen aber meist mit dem Statthalter ab.

Der Procurator Rationis Privatae verwaltete den kaiserlichen Privatbesitz in einer Provinz, und war zudem für die Pflege des Kaiserkults zuständig.

Die verschiedenen Ämter in der Provinzverwaltung - das Officium des Statthalters

An oberster Stelle der Beamten, die Officiales genannt wurden, stand das Concilium Provincialis, das der Statthalter aus Vertrauten und oberen Beamten der Verwaltung der Provinz und der Civitates rekrutierte. Dieses Gremium beriet und unterstützte den Statthalter bei der Rechtssprechung und Ausübung anderer Pflichten.

Der Procurator Civitatium versah die Kontrolle der reibungslosen Verwaltung in den Civitates einer Provinz. Seine Hauptaufgabe bestand darin sicher zu stellen, dass die Civitates ihre Munara erfüllten, die in den jeweiligen Gemeindesatzungen aufgeführt waren. In Krisenzeiten, also wenn die Selbstverwaltung der Civitates versagte, war er in der Lage städtische Beamte direkt zu ernennen oder zu entlassen. Er kontrollierte zudem die Abgabenerhebung solange kein Provinzprokurator eingesetzt war.

Der Princeps Praetorii war der oberste Sekretär des Statthalters und verwaltete den Audienz- und Reiseverkehr des Legaten, sowie sämtliche der Provinzverwaltung angegliederten Beamten.

Die Frumentarii (in den Quellen auch Speculatores oder Quaestionarii) waren mit der Verbrecherverfolgung betraut, sobald dies die Grenzen der Civitates überstieg, auch Folterungen und Hinrichtungen standen auf dem Dienstplan dieser Soldaten, die meist noch einer Legion angegliedert waren.

Scribae (auch: Cornicularii, exceptores und exacti) organisierten den kompletten Schriftverkehr der Verwaltung, kopierten Dokumente, führten Protokolle und Amtstagebücher (commentarienses) und leiteten die Korrespondenz.

Die Beneficiarii fungierten vornehmlich als Kuriere, konnten aber auch zu Steuer- und Zolleintreibungen sowie Polizeiaktionen abgestellt werden.

Apparitores waren normalerweise direkte Amtshelfer des Statthalters, die meist aus Günstlingen, die ihm von Verwandten und Freunden anvertraut worden waren, damit diese auf diesem Wege Erfahrung in der Verwaltung sammelten.

Unterschiede zwischen Volks-, und kaiserlichen Provinzen

Da die Provinzen des römischen Reichs zur Kaiserzeit in kaiserliche sowie senatorische Provinzen unterteilt wurden, gab es hier periphere Unterschiede in der Verwaltungsstruktur.

In einer kaiserlichen Provinzen, wie Germania Superior und Inferior, oder Alexandria et Egyptus, wurde der Statthalter Legatus Augusti Pro Praetore genannt, und direkt vom Kaiser eingesetzt, während der Proconsul die Provinciae Populi Romani, wie Hispania, führte, und so vom Senat eingesetzt wurde.
In kaiserlichen Provinzen wurde der von ihm eingesetzte Steuervollzugsbeamte Procurator genannt, in den Volksprovinzen Quaestor.