Pax Deorum

Aus Theoria Romana
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Als pax deorum (auch pax deum) wurde der Friedenszustand zwischen dem römischen Volk/Staat und den Göttern bezeichnet. Die Sacerdotes populi Romani und Magistrate sorgten durch die korrekte Durchführung, bzw. Beibehaltung vorgeschriebene Kulthandlungen und Gebote für die Erhaltung dieses Zustands und sicherten damit die gnädige Hilfsbereitschaft der Götter. Durch rituelle Fehler, Nachlässigkeit oder Übertretung göttlicher Rechtsnormen konnte die pax deorum gestört werden, durch verschiedenste Zeichen glaube man, dass die Götter dann ihre Unzufriedenheit bekannt gaben. Beispiele hierfür waren eine Niederlagen im Krieg, Naturkatastrophen oder ähnliches.

Gemeldete Zeichen wurden von Magistraten dem Senat vorgetragen, der sie verwerfen oder als Prodigium, als göttliches Zeichen, annehmen und ihre Procuratio, ihre Sühnung, befehlen konnte. Um diese Entscheidung zu fällen standen dem Senat die Pontifices, Quindecimviri und Haruspices als Gutachter zur Seite. Die Entsühnung erfolgte durch rituelle Reinigung (lustratio) oder ein Sühneopfer (piaculum), welches von Priestern und/oder Magistraten, teilweise unter Beteiligung des Volkes, vollzogen wurde.


Quelle: Jerzy Lindersky: Pax deorum (deum), Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.IX, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 2001