Parentalia: Unterschied zwischen den Versionen

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13.-21.Februar
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13.-21. [[Februarius|Februar]]
  
Ein Totenfest, an welchem der Verstorbenen gedacht wurde und die Ahnen geehrt wurden (''di parentum'' = die Geister der verstorbenen Voreltern).
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Ein Fest zu Ehren der verstorbenen Vorfahren, der ''divi parentes'' (Geister der verstorbenen Voreltern). Es handelt sich um einen Zeitraum (''dies parentales'') von neun Tagen (''nundinae'', die frühere Wocheneinheit), in welchem die Verstorbenen geehrt wurden. Die Feiertage werden eingeleitet mit einem Opfer der obersten Vestalin, der ''Virgo maxima Vestalis'' am Mittag des 13. und enden mit den [[Feralia]] am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der [[Caristia]] angeschlossen.
  
Während dieser Tage (''dies parentales'') legten die Ritter und Senatoren die ''toga praetexta'' ab, es durften keine Hochzeiten abgehalten werden und die Tempel blieben geschlossen. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteil, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.
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Alle Tempel bleiben während Parentalia geschlossen, die Senatoren und Magistrate legen ihre Amtszeichen ab (vorallem die ''toga praetexta'') und es durften keine Feiern, welche glückbringender Vorzeichen bedurften (z.B. Hochzeiten) abgehalten werden. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteilt, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.
  
Die Parentalia schlossen mit dem Festtag der [[Feralia]] am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der [[Caristia]] angeschlossen.
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Um die in dieser Zeit umherwandernden Geister der Toten zu besänftigen, wurden in den privaten Haushalten Gaben wie Salz, Brot, Wein und Kränze aufgestellt.  
  
  
''Quellen:'' Jörg Rüpke: ''Die Religion der Römer'', C.H. Beck, München 2001, S. 72 & Georg Wissowa: ''Religion und Kultus der Römer'', München 1912, S. 232/233
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''Quellen:''  
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[[Quellen_zum_Kalender#Inscr|Inscr. It. XIII2]], S. 408;
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[[Quellen_zum_Kalender#Latte|Latte]], S. 98;
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[[Quellen_zum_Kalender#Koenig|König]],  S. 48;
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Eisenhut, [[Quellen_zum_Kalender#RE|RE]] Suppl. XII, Sp. 979;
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Spira, [[Quellen_zum_Kalender#Pauly|Kl. Pauly]] IV, Sp. 512;
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Le Bonniec, [[Quellen_zum_Kalender#LAW|LAW]], S. 2221;
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[[Quellen_zum_Kalender#Scullard|Scullard]], S. 113;
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Jörg Rüpke, ''Die Religion der Römer'', C.H. Beck, München 2001, S. 72;
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Georg Wissowa: ''Religion und Kultus der Römer'', München 1912, S. 232/233;

Version vom 5. Januar 2006, 16:34 Uhr

13.-21. Februar

Ein Fest zu Ehren der verstorbenen Vorfahren, der divi parentes (Geister der verstorbenen Voreltern). Es handelt sich um einen Zeitraum (dies parentales) von neun Tagen (nundinae, die frühere Wocheneinheit), in welchem die Verstorbenen geehrt wurden. Die Feiertage werden eingeleitet mit einem Opfer der obersten Vestalin, der Virgo maxima Vestalis am Mittag des 13. und enden mit den Feralia am 21. Februar. Am folgenden Tag, dem 22. Februar, wurde dann für die noch Lebenden das Familienfest der Caristia angeschlossen.

Alle Tempel bleiben während Parentalia geschlossen, die Senatoren und Magistrate legen ihre Amtszeichen ab (vorallem die toga praetexta) und es durften keine Feiern, welche glückbringender Vorzeichen bedurften (z.B. Hochzeiten) abgehalten werden. Die Gräber der Angehörigen wurden geschmückt und die Geister der Verstorbenen mit Opfern geehrt. Das Mahl wurde mit den Ahnen geteilt, was auch einschloss auf den Gräbern zu speisen.

Um die in dieser Zeit umherwandernden Geister der Toten zu besänftigen, wurden in den privaten Haushalten Gaben wie Salz, Brot, Wein und Kränze aufgestellt.


Quellen: Inscr. It. XIII2, S. 408; Latte, S. 98; König, S. 48; Eisenhut, RE Suppl. XII, Sp. 979; Spira, Kl. Pauly IV, Sp. 512; Le Bonniec, LAW, S. 2221; Scullard, S. 113; Jörg Rüpke, Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001, S. 72; Georg Wissowa: Religion und Kultus der Römer, München 1912, S. 232/233;