Municipium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
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Municipium bezeichnete im Römischen Reich ursprünglich eine Bundesstadt, d. h. die autonomen Städte Latiums, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (munera) hatten wie die römischen Bürger. Die lex Julia municipalis 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet.
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Als ''Municipia'' wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (''Munera'') hatten wie die römischen Bürger. Die ''[[Lex Julia municipalis]]'' von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum ''Municipium'' mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von [[:Kategorie:Provinz|Provinzen]] wurde der Begriff im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von ''[[Civitas|Civitates]]'' übertragen. Der Status eines ''Municipiums'' ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer ''[[Colonia]]''.
  
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Quelle (partiell): [http://de.wikipedia.org/wiki/Municipium Wikipedia]
  
== Siehe auch ==
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'''Literatur:'''<br>
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Th. Fischer (Hrsg.), ''Die römischen Provinzen'', Stuttgart 2001, S. 51-56<br>
<li>[[Civitas]]</li>
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M. Wamser (Hrsg.), ''Die römer zwischen Alpen und Nordmeer'', Mainz 2000, S. 98-107<br>
<li>[[Colonia]]</li>
 
<li>[[Vicus]]</li>
 
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Version vom 31. Oktober 2006, 20:32 Uhr

Als Municipia wurden ursprünglich die mit Rom verbündeten autonomen Städte Latiums bezeichnet, deren Bürger gegenüber Rom die gleichen Pflichten (Munera) hatten wie die römischen Bürger. Die Lex Julia municipalis von 90 v. Chr. erhob alle Landstädte Italiens zum Municipium mit vollem Bürgerrecht, sodass seitdem das Wort überhaupt "italische Landstadt" bedeutet. Mit der Einrichtung von Provinzen wurde der Begriff im Sinne eines "Stadtrechtes" auf die Hauptorte von Civitates übertragen. Der Status eines Municipiums ist der zweithöchste Status, den eine Ansiedlung erreichen kann; darüber liegt der einer Colonia.

Quelle (partiell): Wikipedia

Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107