Legatus: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kaiserzeit entwickelten sich aus dieser Verwendung drei Varianten:
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* Der ''[[Legatus Augusti pro praetore]]'' als Statthalter einer Provinz unter kaiserlicher Kontrolle.
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* Der ''[[Legatus legionis]]'' als Kommandeur einer [[Legion]].
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* Der ''[[Legatus proconsulis]]'' als Hilfbeamten für den ''[[Proconsul]]'' einer Provinz unter der Kontrolle des [[Senat]]es.
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'''Literatur:''' [http://de.wikipedia.org/wiki/Legatus Wikipedia]

Version vom 1. November 2008, 19:19 Uhr

Der Posten eines Legatus bezeichnete in der Republik einen Abgesandten, der in diplomatischer Mission zu einem fremden Herrscher geschickt wurde, oder der von einem amtierenden, hochrangigen Magistraten mit besonderen Hilfsaufgaben betraut wurde. In letzterer Funktion sind insbesondere Legaten zu erwähnen, die beispielsweise von Gaius Iulius Caesar oder Gnaeus Pompeius Magnus zur Verwaltung ihrer Provinzen oder als Unterfeldherrn eingesetzt wurden. Eine Gleichsetzung des Legatus mit einem General wäre allerdings falsch.

In der Kaiserzeit entwickelten sich aus dieser Verwendung drei Varianten:

Literatur: Wikipedia