Flamen

Aus Theoria Romana
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Unter einem flamen verstanden die Römer den Priester einer einzelnen Gottheit.

Die Flaminen wurden in zwei Kategorien geteilt. Zum einen die flamines maiores (hohe Priesterschaften), zum anderen die flamines minores (niedere Priesterschaften). Zu erster Gruppe gehörten drei Priester:

  • Flamen Dialis (Priester des Iuppiter)
  • Flamen Martialis (Priester des Mars)
  • Flamen Quirinalis (Priester des Quirinus)
  • Die Ämter waren den Patriziern vorbehalten. Eine offizielle Einführung in ihre Ämter ist literarische nicht nachgewiesen. Die Überlieferung konzentriert sich ansonsten auf die flamines maiores und hier wieder auf den flamen Dialis. Die niederen Priesterschaften umfasste weitaus mehr Einzelpriester:
    • Flamen Furrinalis (Priester der Furrina)
    • Flamen Carmentalis (Priester der Carmenta)
    • Flamen Volcanalis (Priester des Vulcanus)
    • Flamen Cerealis (Priester der Ceres)
    • Flamen Portunalis (Priester des Portunus)
    • Flamen Volturnalis (Priester des Volturnus)
    • Flamen Palatualis (Priester der Palatua)
    • Flamen Floralis (Priester der Flora)
    • Flamen Falacer (vermutlich im Zusammenhang mit dem sabinischen Ort Falacrinae)
    • Flamen Pomonalis (Priester der Pomona)
    • Flamen einer nicht überlieferten Gottheit (vielleicht Lucularis)
    • Flamen einer nicht überlieferten Gottheit (vielleicht Virbialis)

    Die meisten dieser Gottheiten spielten bereits in der mittleren Republik keine Rolle mehr. Nach Ende des Königtums rekrutierten sich die Amtsinhaber zumeist aus Plebejern. Seit der Königszeit dominieren Mitglieder des Ritterstandes.

    Wie die Salier trugen die Einzelpriester als Amtstracht den pileus (aus dem Fell eines Opfertieres hergestellte Filzkappe). Die Spitze der Kappe wurde apex genannt. Diese Bezeichnung übertrug sich später auf die ganze Kappe. An Kleidung trugen sie eine weiße doppelt gefaltete Toga (die von seiner Frau gewoben und genäht sein musste) mit Bronzespange und eine weisse Kappe. Der Priester trug sein Haupt bar jeder Frisur. Die abrasierten Haare (und geschnittenen Fingernägel) wurden unter einem arbor felix (Glücksbaum) vergraben. Dies war entweder ein vom Blitz getroffener oder durch ausserhalb der normalen Jahreszeit blühender Baum.

    Die religiösen Vorschriften des Rex Sacrorum galten eingeschränkt auch für die flamines. So durften sie (zumindest die drei flamines maiores) an Feiertagen keiner Arbeit zusehen. Der Iuppiterpriester konnte nicht einmal einen Schwur leisten, da Iuppiter der oberste Schwurgott war und sich nicht selbst verfluchen konnte. Vielfache Fastenzeiten begleiteten den Priester. Er durfte kein Pferd besteigen und ein bewaffnetes Heer nicht ansehen. Ringe waren ihm als Schmuck verwehrt, außer sie waren nicht geschlossen, denn der Ring galt als Bann- bzw. Todeszeichen.

    Den Vestalinnen gleich war er Feuerhüter und durfte kein Feuer aus seinem Haus - seine Dienstwohnung wurde flaminia domus genannt - tragen, ausser es handelte sich um heiliges Feuer für die Opfer. Durch seine göttliche Reinheit durfte er mit nichts gebundenem (z.B. Knoten) in Berührung kommen. Auch zu einer Strafe Verurteilte waren für ihn tabu. Sein Haus durfte somit nur von Freien betreten werden. Gelangte ein Verurteilter dennoch in das Blickfeld des flamen Dialis so galt der Delinquent für diesen Tag als sacer (heilig, rein) und die Bestrafung musste auf den kommenden Amtstag verschoben werden.

    Selbst sein Bett galt als heiliger Ort, der immer mit dem Boden in Berührung sein musste. Die Holzbeine wurde deshalb mit Lehm bestrichen. Damit symbolisierte man die sakrale Kraft der Erde, die auf ihn übergehen sollte. Maximal drei Nächte im Jahr durfte der flamen Dialis auswärts schlafen. Die sakrale Kraft durfte durch nichts gemindert werden. So durfte er nicht mit Bohnen, Efeu und Ziegen in Berührung kommen. Schlussendlich waren noch Leichenfeiern und die Berührung von Sauerteig für ihn tabu.

    Für den flamen Dialis galt der Zustand cotidie feriatus (täglich festlich), sodass er immer in Tracht sein musste. Der Pontifex Maximus konnte ihm erlauben seine Kopfbedeckung abzunehmen. Alle anderen Einzelpriester mussten diese nur bei religiösen Handlungen tragen. Er hatte aus einer confarreierten Ehe zu stammen und musste in einer ebensolchen Verbindung leben; die Scheidung war ihm verwehrt. Bei Hochzeiten nach diesem strengen Muster war er als Repräsentant des Eidgottes anwesend. Seine Frau wurde flaminica genannt und war grösstenteils in die archaischen Religionsvorschriften ihres Mannes eingebunden. Verstarb sie war ihr Mann ebenfalls vom Priesteramt entbunden. Sie trug als Tracht ein rötliches Wollgewand und eine rica genannte Haube, an der Reisig vom arbor felix befestigt war.

    Sie durfte nicht mehr als drei Stufen einer Treppe selbst erklimmen. An den Nonen eines Monats opferte sie dem Iuppiter einen Widder, wobei sie sich an diesem Tag weder die Haare kämmen noch den Kopf sonst wie reinigen durfte.

    Der flamen Dialis hatte an den Iden ein Schaf zu opfern. Im Februar teilte er gemeinsam mit dem Rex Sacrorum die februa (heilige Reinigungshilfsmittel) aus. Auch bei den Festen der Lupercalia und Venalia (Eröffnung der Weinlese) war ihm eine Rolle zugedacht. Durch die hohen Ehrenrechte hatte der Priester Anrecht auf einen Liktor und durfte wie die virgo maxima Vestalis (Oberste Vestalin) im Stadtgebiet einen Wagen benutzen.

    Von den anderen Einzelpriestern sind die Nachrichten sehr vage. der flamen Martialis opferte am 15. Oktober dem Mars das siegreiche Pferd aus dem an diesem Feiertag stattfindenden Rennen. Der flamen Quirinalis vollzog Opfer am 25. April für Robigus, am 21. August mit den Vestalinnen dem Consus und gemeinsam mit dem Pontifex Maximus am 23. Dezember am Grabe der Acca Larentia. Ausserdem salbte er die heiligen Waffen der Salier. Der flamen Martialis dürfte ähnliche Aufgaben wahrgenommen haben.

    Alle drei flamines maiores opferten gemeinsam am 1. Oktober der Fides publica populi Romani (der staatlichen Treue des Römischen Volkes) am Capitol. Dort besass die Göttin seit dem 3.Jh.v.Chr. einen Tempel. Der flamen Dialis musste dabei mit verdeckter rechter Hand (vermutlich als Schwurhand) die Zeremonien vornehmen.

    Im Laufe der Kaiserzeit bekam jeder vergöttlichte Kaiser bzw. Kaiserin einen eigenen flamen bzw. flaminica zugesprochen. Sie waren nach dem Muster der hohen Priesterschaften gebildet worden und wurden vom Kaiser in seiner Eigenschaft als Pontifex Maximus ausgewählt.

    Ursprünglich durften die flamines politische Ämter nicht innehaben. Auch für zusätzliche Priesterämter gab es Auflagen. Der erste flamen Dialis der mit dem kurulischen Aedilat ein politisches Amt inne hatte erschien im Jahre 200 v.Chr. Die Regelungen für alle anderen Einzelpriester sind leider nicht überliefert. In der Kaiserzeit waren die Bedingungen gelockert, doch durfte der Priester des Iuppiter als einziger keine Provinzstatthalterschaft ausüben.

    Die Auflagen für das Amt machten die hohen Priesterschaften für ihre Kandidaten mehr und mehr zur Bürde und es fanden sich kaum noch geeignete Personen; trotz der hohen Ehrenrechte die er genoss. Caesar war im Jahre 84 v.Chr. zum flamen Dialis bestimmt worden. Ein Jahr zuvor hatte der nunmehr 17jährige Caesar bereits seinen Vater verloren. Um die strengen Auflagen des Amtes erfüllen zu können ehelichte er Cornelia, die Tochter des L. Cornelius Cinna, einem patrizischen Erzfeind Sullas. Sulla zwang Caesar im weiteren aus politischen Gründen das Amt nicht anzutreten. Drei Jahre später, 87 v.Chr., war das Amt vakant und sollte es auch für 75 Jahre bleiben, bis Augustus 12 v.Chr. eine Neubelebung durchführte.

    Die zahlreichen Aufgaben der einzelnen Flaminen konnten nicht ohne Assistenz durchgeführt werden. So hatten sie camilli genannte Gehilfen zur Verfügung. Diese mussten unter 14 Jahre alt und beide Eltern noch am Leben sein. Sie dürften in altrömischer Tradition die männlichen Kinder der Bauernkultur repräsentieren (Analog die Vestalinnen als Töchter). Auch die flaminica hatte mit der sacerdotula eine Gehilfin. Später wurde diese in Anlehnung an die Gehilfen der Flaminen camilla genannt.