Consular

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Consulare (lat.: consularis) wurden ehemalige römische Consuln bezeichnet, denen innerhalb der römischen Gesellschaft besonderes Ansehen zukam (so wurden sie im Senat stets als erste um ihre Meinung gefragt) und die für zahlreiche Verwaltungspositionen herangezogen wurden.

Nachdem in der römischen Republik das Consulat die Spitze des senatorischen cursus honorum darstellte und nur selten mit dem noch angeseheneren Amt der Censur gekrönt werden konnte, bildete dieses in der Kaiserzeit eher den Ausgangspunkt für die höchsten Verwaltungsämter des Reiches, die meist direkt vom Kaiser oder in dessen Auftrag vom Senat besetzt wurden.

Dabei bildete sich ebenfalls eine gewisse Regelmäßigkeit heraus: So besetzte ein Consular häufig zuerst eine stadtrömische Curatur - zivile Verwaltungsämter, die von den zensorischen Vollmachten des Kaisers abgeleitet wurden und damit in gewisser Weise an den republikanischen Cursus Honorum anknüpften. Um die Ehrenstellung der Consulare zu unterstreichen, erlaubten bereits diese Ämtern ihren Inhabern das Tragen der toga praetexta, die Verwendung der sella curulis und die Begleitung durch zwei Liktoren.

Als zweite Stufe folgte anschließend die Statthalterschaft in einer kaiserlichen Provinz, wobei hier - wie auf allen Stufen - feine Abstufungen zwischen dem Prestige verschiedener Provinzen berücksichtigt wurden und damit eine Rangfolge unter den Consularen schufen.

Für die angesehensten Consulare kam vierzehn bis fünfzehn Jahre später schließlich noch die Teilnahme an der Verlosung der beiden consularen Senatsprovinzen Asia und Africa infrage, deren Statthalterschaft zwar kaum faktische Macht, dafür aber großes Prestige einbrachte. Damit war das Ende einer consularen Karriere erreicht - soweit man nicht fünf bis zehn Jahre später das Amt des Praefectus Urbi übernehmen konnte.

Wie im klassischen cursus honorum hingen die Möglichkeiten eines Consulars, die nächsthöhere Stufe zu erreichen, stark von dessen individuellen Fähigkeiten (so nutzte der Kaiser vor allem Senatoren mit Verwaltungs- oder Organisationstalent) und der individuellen Nähe zum Kaiserhaus ab. In bestimmten Fällen konnte der Kaiser auch Männer, die das Consulat nie bekleidet hatten, diesen Status verleihen, um sie für consulare Verwaltungsämter heranziehen zu können.


Literatur: Francois Jacques/John Scheid: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 v. Chr.-260 n. Chr. Bd. 1: Die Struktur des Reiches, aus dem Französischen übers. v. Peter Riedlberger, Stuttgart u. Leipzig 1998.