Colonia

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Colonia (pl.: Coloniae) war eine Stadt innerhalb des Römischen Reiches, deren Bewohner das (römische oder latinische) Bürgerrecht innehatten.

Im römischen Reich war das zumeist eine, nach einem umfassenden Planungskonzept angelegte Siedlung. Häufig wurden Coloniae in Gebieten gegründet, die von den Römern vorher im Krieg neu erobert worden waren. Dadurch hatten die Coloniae anfänglich vor allem den Charakter von militärischen Vorposten und dienten der Kontrolle und Niederhaltung der besiegten Gegner, welche im Normalfall weiterhin im Umland der Colonia siedelten.
In der späten Republik kam als wichtiger Zweck hinzu, nämlich die Versorgung von Bürgern, vor allem von Veteranen, mit Land.

In der römischen Republik gab es zwei Typen Coloniae:

  • Die Colonia civium Romanorum – In diesen wurden römische Bürger angesiedelt, die ihr römisches Bürgerrecht behielten und die ein kleines Landstück per Los zugewiesen bekamen.
  • Die Colonia Latinae – Deren Einwohner erhielten ein eigenes, latinisches Bürgerrecht. Bewohner dieser Städte konnten nach Rom übersiedeln und erhielten dort dann das römische Bürgerrecht.


Beide Arten von Coloniae bildeten in der mittleren Republik das Kernstück des römischen Bundesgenossensystems in Italia. Gegen Ende der Republik wurden die ersten Coloniae außerhalb der italienischen Halbinsel gegründet, die jetzt vor allem zur Versorgung der immer größer werdenden Zahl, landloser römischer Bürger dienten. Das betraf vor allem die Veteranen des stehenden Heeres, eine Folge der Heeresreform des Gaius Marius.

In der Kaiserzeit entstanden dann auch Titularcolonien. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer Colonia verliehen bekamen. Diese Verleihung stellte für die betreffende Stadt eine Aufwertung dar, denn eine Colonia galt als angesehener als etwa ein Municipium. Steuern mussten die Einwohner einer solchen Titularcolonie in der Kaiserzeit dennoch entrichten, während die Bewohner einer Colonia civium Romanorum zu Zeiten der Republik noch von Steuern und Abgaben befreit gewesen waren.


Quelle: Wikipedia