Consul Suffectus: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt des ''Consul Suffectus'' (dt. Suffektkonsul) ist ein Sonderfall des römischen [[Consul|Konsulats]].
 
 
 
Im Normalfall amtierten die Magistrate für die Dauer eines vollen Jahres. Wenn ein gewählter ''Magistratus'' jedoch innerhalb seiner Amtszeit verstarb oder aus anderen Gründen aus seinem Amt ausschied, wurde ein ''Suffectus'' (abgeleitet vom lat. ''Sufficere'', zu dt. nachwachsen) nachgewählt.
 
 
 
In der Zeit der [[Republik]] waren das seltene Ausnahmefälle und es war eine Regelung, die ausschließlich dazu gedacht war, vakant gewordene Ämter nicht für den Rest einer Amtzeit unbesetzt zu lassen. Mit dem [[2. Triumvirat]] (43 bis 30 v. Chr.) kam jedoch die Praxis auf, mehr als ein Paar ''Consuln'' pro Jahr zu wählen. Das war vermutlich dem Umstand geschuldet, dass mehrere Interessengruppen befriedigt werden mussten und das zwei zu vergebenen Konsulatsposten zu wenig Spielraum boten, einen Ausgleich zwischen diesen Gruppen herzustellen. Die jeweils zweiten Amtsträger eines Jahres wurden in diesen Fällen dann folgerichtig als ''Consul Suffectus'' bezeichnet. <br>
 
Typisch für diese Zeit war zum Beispiel das Jahr 40 v. Chr., in dem zuerst [[Gnaeus Domitius Calvinus (2)]] und [[Gaius Asinius Pollio]] als ''Consuln'' amtierten, um dann durch [[Lucius Cornelius Balbus Maior]] und [[Publius Canidius Crassus]] abgelöst zu werden.
 
 
 
Unter [[Augustus]] wurde es ab dem Jahr 5 n. Chr. üblich, bereits im voraus mehr als zwei ''Consuln'' pro Jahr zu bestimmen und diese dann auch jeweils genau eine halbe Amtszeit, also sechs Monate lang, amtieren zu lassen. Später wurde diese Praxis noch inflationärer gehandhabt. Unter [[Kaiser]] [[Nero]] gab es 55 n. Chr. beispielsweise nicht weniger als neun ''Consuln'' (er selbst war von Januar bis Februar einer von ihnen), die dann zum Teil nur noch einen Monat lang im Amt waren. Der Grund für diese Entwicklung ist wohl darin zu sehen, dass sich vor allem neue oder schwache Kaiser genötigt sahen, einflussreiche [[Senator]]en durch derartig freigiebige Ämtervergaben an sich zu binden.
 
 
 
Bis in die Regierungszeit von Kaiser [[Septimius Severus]] waren auch die Suffektkonsuln ''eponym'', dass heißt (für das Jahr) namengebend. Erst danach änderte sich das und amtliche Schriftstücke wurden nur noch nach den beiden ersten ''Consuln'', den ''Consules Ordinarii'' datiert.
 
 
 
 
 
 
 
'''Literatur:''' [http://de.wikipedia.org/wiki/Suffektkonsul Wikipedia]
 

Aktuelle Version vom 31. August 2007, 12:01 Uhr

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