Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Marcus Didius Falco IUD IMP VI/DCCCLV

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XVI KAL DEC DCCCLV A.U.C.
    (16.11.2005/102 n.Chr.)


    Ordne ich die Eröffnung der Hauptverhandlung im Fall
    IUD IMP V/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Marcus Didius Falco an.


    § 112 Rechtsbeugung
    § 113 Mißbrauch der Amtsgewalt


    § 2 Iudicium Imperialis
    (2) Dem Iudicium Imperialis gehören der Imperator Caesar Augustus und zwei Iudices an.


    Als solche Iudices werden benannt:
    - Lucius Aelius Quarto
    - Secundus Flavius Felix




    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -

  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Imperialis die Hauptverhandlung:


    Das Imperium Romanum gegen Marcus Didius Falco


    Das Iudicium Imperatoris bestehend aus:
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Lucius Aelius Quarto
    Iudex, Secundus Flavius Felix



    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.



    Das Zuständigkeit des Iudicium Imperialis ergibt sich aus:
    § 2 Iudicium Imperialis
    (4) Das Iudicium Imperialis verhandelt Strafsachen der Kategorie Schwerverbrechen, sowie Berufungen des Iudicium Maior.



    Die Anklage lautet auf:


    § 112 Rechtsbeugung
    (1) Ein Iudex, Praetor oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.


    sowie


    § 113 Mißbrauch der Amtsgewalt
    Ein Beamter oder Amtsträger des Cursus Honorum, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Imperiums, einer Provinz, einer Regio, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 7 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.200 Sz. bestraft.

  • Als mögliche Zeugen wurden benannt:
    - Publius Decimus Lucidus
    - Marcus Vinicius Hungaricus
    - Marcus Octavius Maximus
    die bei Bedarf vorgeladen werden können.


    Der Angeklagte möge kundgeben, ob er einen Advocatus in Anspruch nehmen will.

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Als mögliche Zeugen wurden benannt:
    Der Angeklagte möge kundgeben, ob er einen Advocatus in Anspruch nehmen will.


    Sim-Off:

    Werde ich. Kann ich mich aber erst ab nächster Woche drum kümmern.

  • Die lange Wartezeit auf eine Reaktion der Seite des Angeklagten ließ dem Kaiser genug Zeit, sich die vorhandenen Unterlagen und festgehaltenen Aussagen zu diesem Fall durchzulesen.
    Auch wenn ihn die Verzögerung alles andere als erfreute, so beschloss er trotzdem diesem Fall ein Ende zu setzen.



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    IM VERFAHREN
    Imperium Romanum vs. Marcus Didius Falco


    WIRD MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM V ID DEC DCCCLV A.U.C.
    (9.12.2005/102 n.Chr.)


    DER ANGEKLAGTE
    MARCUS DIDIUS FALCO
    BEGNADIGT.



    Rechtsgrundlage:
    § 63 Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus
    Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht angeklagte und verurteilte Bürger des Imperium Romanum zu begnadigen. Dies hat zur Folge, dass entweder ein Verfahren ersatzlos in konkretem Fall eingestellt wird oder ein bereits rechtsgültiges Urteil wieder aufgehoben wird. Somit erlöschen alle ergangenen Strafen. Eine Begnadigung kann nachträglich nur wieder zurückgenommen werden, wenn bewiesenermaßen falsche Grundlagen zu selbiger Entscheidung führten.


    - DCCCLV AB URBE CONDITA -



    "Das Verfahren wird somit ersatzlos eingestellt.
    Gegen dieses Urteil ist kein Einspruch möglich. "

  • Bevor der Kaiser den Raum verlässt, deutet er den Anzeigeerstatter, Curio, und den Angeklagten, Didius Falco, vor sich zu treten.


    „Ich möchte noch kurz mit euch sprechen.


    Falco, mach nicht den Fehler und sieh diese Begnadigung als Beweis deiner Unschuld, denn das ist es nicht. Unschuldige werden nicht begnadigt. Aber ich kann mich an ein Gespräch mit dir erinnern, in dem du mich gefragt hast, welches die richtige Entscheidung wäre. Diese Tatsache rechne ich dir an.


    Und zu dir Curio. Nachdem deine Kandidatur nicht angenommen wurde, wurde die betreffende Gesetzpassage präzisiert. Nach dieser wäre deine Kandidatur rechtens gewesen und du hast Zorn darüber, dass dir damals böswillig das Amt verweigert wurde. Diese verlorene Zeit kann dir auch dieser Prozess nicht zurückgegeben. Daher nehme ich an, dir ging es um eine öffentliche Feststellung, dass Falcos Entscheidung falsch war. Das wurde bereits durch die Gesetzesänderung getan. Deine Beschuldigungen zu den Hintergründungen seiner Entscheidung sind gewagt und darum ging es dir letztendlich wohl vor allem. Doch sei gewiss, Falcos Entscheidung und deine Anklage haben dem Ansehen von Falco um dem Vertrauen in ihn als Politiker in der Öffentlichkeit sicherlich Schaden zugefügt."


    Er blicke sie ernst an.
    "So hoffe ich, beide Parteien können sich mit meiner Entscheidung abfinden. Sie werden keine andere Wahl haben.“


    Dann stand er auf und ging.

  • Curio nickte. Auf seine Weise hatte Curio sein Ziel erreicht. Zufrieden und mit dem Gefühl, dass doch auf die eine oder andere Art die Gerechtigkeit ihren Weg bahnen konnte, verliess er das Gerichtsgebäude.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

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