Badeverordnung

  • EDICTI AEDILIS PLEBEII
    ID AUG DCCCLV A.U.C.
    (13.8.2005/102 n.Chr.)


    BADEVERORDNUNG
    THERMAE TRAIANI


    Im Sinne der Sittengesetze wird darauf hingewiesen, dass der gleichzeitige Aufenthalt von Männern und Frauen in den selben Trakten der Thermen nicht gestattet ist. Es stehen sowohl für Männer, als auch für Frauen seperate Badeeinrichtungen bereit. Wo dies nicht der Fall ist, liegen entsprechende Zeiteinteilungen vor. Diese sind zu berücksichtigen.



    gez. Maximus Decimus Meridius

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