Über die Todeserklärung

  • "Patres conscripti..." , grüßte Vala die versammelten Senatoren an einem beliebigen Tage an dem noch keine Sau davon wusste, dass der Kaiser tot war... wahrscheinlich nicht einmal der Kaiser selbst.


    "Ich stelle euch heute ein Projekt vor, dass sich vor allem um die Keimzelle des römischen Staates dreht: die Familia.
    Es kommt immer wieder vor, dass diese unter Schicksalsschlägen zu leiden haben die als solche erst nach einer Weile zu erkennen sind. Ein Verwandter macht sich auf eine Reise, zieht sich aus Rom zurück oder verfolgt einen mehr oder minder offiziellen Auftrag... und kehrt niemals wieder. Ohne Lebenszeichen harren die Hinterblieben in größter Unsicherheit.. nicht wissend ob sie trauern müssen oder hoffen.
    Darüber hinaus stellt das spurlose Verschwinden von Verwandten auch eine enorme wirtschaftliche Belastung dar.. zum Beispiel im Falle eines wirtschaftlichen Magnaten der verschwindet, aber eben nicht offiziell für tot erklärt ist so dass die Decimviri litibus iudicandis sein Erbe verteilen könnten um seinen Hinterbliebenen die Fortführung seines wirtschaftlichen Erbes zu ermöglichen.


    Dieser Faktor ist nicht zu gering zu schätzen. Während meiner Zeit als Praetor habe ich die Decimvirn zu einer Aufstellung der Vermögenswerte veranlasst, die sich immernoch im Besitz all jener finden deren Verbleib den Akten zufolge unbekannt ist. Dabei ist deutlich geworfen, dass sich signifikant große Werte in der Hand von Menschen befinden, die diese wegen ihres Verschwindens schon länger nicht mehr bewirtschaften können. , sprach der Konsul und ließ sich eine Tabula reichen um zu verdeutlichen, WIEVIEL tote und inaktive Habe es eigentlich gab:


    "Die Zahl der Verschwundenen geht natürlich in die zigtausende, so dass ich nur eine Stichprobe von wenigen dutzenden Familien habe machen lassen*². Alleine diese wiesen schon beträchtliche Vermögenswerte auf, die in ihrer Inaktivität der Wirtschaft des Reichs nichts gutes mehr tun. Betriebe verfallen, Landgüter verwildern, Vermögen bleiben unberührt.


    Bei der Stichprobe hat sich herausgestellt, dass sich alleine im Umfang dieser Stichprobe
    - Geldwerte im nahezu siebenstelligen Bereich
    - Warenwerte im guten sechsstelligen Bereich
    - hunderte Betriebe und
    - dutzende Landgüter*³
    in der Hand von Einwohnern des Reichs befinden, über deren Verbleib nichts bekannt ist."


    Vala nutzte die Aufzählung dieser außerordentlichen Größen, um eben diese einen Moment wirken zu lassen und die Senatoren untereinander raunen zu lassen.


    "Dies sind Werte, die nicht unbeträchtlich für viele Familien... wohl die meißten... sind. Aber sie haben keine Handhabe um an dieses zu gelangen. Ich weise darauf hin: nicht alle dieser Werte sind reiner Privatversitz der Verschwundenen, sondern ebenfalls aus Familienhand ererbt. Diese Werte befinden sich nun in einer Sackgasse, da sie den Familien genommen sind. Mein Gesetzesvorschlag soll diesem Abhilfe schaffen...", sprach's und ließ den Gesetzesvorschlag von einem Senatsdiener vorlesen:


    De Morte Recepto


    §1 Todeserklärung
    Jeder Einwohner des Imperium Romanum kann für verstorben erklärt werden, wenn dieser zuletzt vor mehr als 16 Jahren (4 SimOff-Jahre 'In Exilio' am Stück) lebend gesehen wurde.


    §2 Verfahren der Todeserklärung
    (1) Die Todeserklärung kann nur durch einen Praetor Roms oder einen Statthalter des Kaisers erfolgen.
    (2) Die Todeserklärung kann nur erfolgen, wenn sie von mindestens zwei erwachsenen Mitgliedern desselben Familienstamms eingereicht wird.


    §1.2 Aufhebung der Todeserklärung
    (1) Die Todeserklärung kann jederzeit aufgehoben werden.
    (2) Der Betroffene muss hierzu leibhaftig vor einem Praetor Roms oder einem Statthalters des Kaisers erscheinen.
    (3) Die Identität des Betroffenen muss hierfür von drei Zeugen mit einwandfreiem Leumund bezeugt werden.
    (4) Nach der Aufhebung der Todeserklärung gelten die ursprünglichen Besitzverhältnisse des Eigentums des Betroffenen.


    Auch hiernach ließ Vala die Worte ein wenig wirken um den Senatoren Gelegenheit zu geben, sich über den Gesetzesvorschlag den Kopf zu zerbrechen.


    "Ich möchte euch den Vorschlag erläutern..", fuhr Vala mit ausladenden Gesten fort um seine Sache auch non-verbal zu unterstreichen, "..zuallererst sei die Frist gegeben. Ich habe mich deutlich mit dem Sachverhalt der Verschwundenen beschäftigt, dabei fiel deutlich auf, dass verschwunden geglaubte Menschen durchaus nach wenigen Jahren wieder in der Öffentlichkeit zeigten.. es aber bisher kein einziges Mal vorgekommen ist, dass jemand nach sechzehn Jahren Abwesenheit wieder aufgetaucht ist. Ich betone: kein. einziges. mal.
    Durch diese Frist wird also Fällen vorgebeugt, in denen jemand für tot erklärt wird obwohl er dies garnicht ist.


    Durch die Todeserklärung durch einen Praetor oder einen Statthalter, der ja meist mindestens vom Range eines Praetorius ist, wird Rechtssicherheit geboten und sichergestellt, dass alles mit rechten Dingen zugeht.


    Dass die Todeserklärung letztlich NUR UND AUSSCHLIEßLICH durch die Familie des oder der Verschwundenen initiiert werden kann stellt zweierlei Dinge dar: erstens greift der Staat nicht in die Belange der Familien ein und kann daher auch nicht von diesen profitieren und zweitens wird den Familien so eine Handhabe gegeben um erstens der Ungewissheit zumindest ein juristisches Ende zu setzen... und gleichzeitig eine rechtliche Sicherheit für die Weitergabe von Familienbesitz zu bekommen.
    Ich betone noch einmal: es ist ausschließlich den Familien überlassen zu einer solchen Entscheidung zu gelangen. Die Praetoren stellen letztlich nur die Einhaltung der von uns gesetzten Rahmenbedingungen für einen solchen Schritt sicher.


    Weiterhin: sollte der bisher nicht eingetretene Fall tatsächlich eintreten und ein mehr als ein Jahrzehnt verschwundener Einwohner des Reichs kehrt wieder zurück, ist die Todeserklärung unbürokratisch wieder aufzuheben: er muss hierzu nur vor einem Praetor Roms erscheinen und seine Identität nachweisen, das war's.
    Um auch diesem Rückkehrenden Rechtssicherheit zu bieten, sind die Besitzverhältnisse danach wieder in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen WENN der Betroffene es wünscht und es innerhalb seiner Familie Unklarheit darüber gibt."
    , endete Vala seine Ausführung zu dem von ihm beabsichtigten Gesetz und machte sich nun auf die Wortmeldungen und Fragen der Senatoren gefasst.


    Sim-Off:


    *²: sämtliche im IR vorhandenen Exilanten
    *³: Angaben bei der SL erfragt

  • Sedulus war für dieses Gesetz. Einer seiner Klienten war auch schon ewig verschollen. Allerdings blieb für eine naja wohl eher zwei Fragen offen.


    Eine Frage Consul Duccius. Wie verhält sich es mit Personen welche schon seit Jahren verschollen sind sie selbst aber keine Familie mehr haben sie aber a) Klienten sind bzw. waren und b) in einer Gens bekannt sind bzw. waren?


    Diese Frage fand Sedulus nicht gerade unwichtig.

  • Auch Macer hatte zu diesem Gesetzentwurf gleich eine Frage, mit der er sich der Reihe der Fragenden anschloss. "Wie soll die Wiederherstellung von Besitzverhältnissen in der Praxis funktionieren, wenn diese inzwischen weiterverkauft, ausgegeben oder schlicht verbraucht sind? Es wäre ja angesichts der vorgetragenen Zahlen nicht verwunderlich, wenn Landgüter und Betriebe einem Erben zufallen, der sie selber lediglich weiterverkauft. Dass der neue Besitzer sie dann wieder hergeben muss, wenn der alte Besitzer doch wieder zurückkehrt, dürfte kaum machbar sein. Und dass der Erbe das durch den Verkauf erworbene Geld nicht ausgibt, um es im Falle eines Falles zurückerstatten zu können, ist genausowenig machbar." Macer hatte sehr große Zeifel daran, dass dieser Teil des vorgeschlagenen Gesetzes irgendwie umsetzbar war.


    "Beim sonstigen Prozedere denke ich, dass weitere Absicherung nötig ist. Man stelle sich vor, zwei übelwollende Familienmitglieder melden ein drittes Mitglied beim Statthalter von Aegyptus für tot, obwohl dieses lebendig und bei bester Gesundheit in Britannia weilt und lediglich von seinen Verwandten in Aegyptus nichts wissen möchte und deshalb deren Briefe nicht beantwortet - sofern sie ihm überhaupt welche schreiben", malte er dann ein Szenario aus, in dem das Gesetz ausgenutzt werden konnte. "Der Unglückliche würde nicht einmal Kenntnis davon erlangen, dass er für tot erklärt wurde, so dass er nicht einmal die Chance hätte, beim Statthalter in Londinium vorstellig zu werden. Und bis sich dies doch alles klärt, ist sein Besitz an anderem Ort vielleicht schon unwiderbringlich verteilt, wie ich eben erläuterte" spann er das Szenario dann noch ein wenig weiter. Auch ohne es ausdrücklich zu sagen, schien Macer also ganz erheblichen Zweifel an der Anwendbarkeit des Gesetzes in dieser Form zu haben.


    Sim-Off:

    Kurzer Regelkommentar zur Vermeidung von Missverständnissen:
    Regeltechnisch sind IDs "In Exillium" ausdrücklich nicht spurlos verschwunden, sondern halten sich an einem weit entfernten, aber bekannten Ort auf. IDs mit Status "Desideratus" sind dagegen auch Sim-On tatsächlich verschollen. (Siehe hier: http://www.imperiumromanum.net/cms.php?a=455#txt1576)

  • Zitat

    Original von Quintus Germanicus Sedulus
    Sedulus war für dieses Gesetz. Einer seiner Klienten war auch schon ewig verschollen. Allerdings blieb für eine naja wohl eher zwei Fragen offen.


    Eine Frage Consul Duccius. Wie verhält sich es mit Personen welche schon seit Jahren verschollen sind sie selbst aber keine Familie mehr haben sie aber a) Klienten sind bzw. waren und b) in einer Gens bekannt sind bzw. waren?


    Diese Frage fand Sedulus nicht gerade unwichtig.


    "Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, Personen die Möglichkeit zur Todeserklärung zu geben die nicht mit dem Betroffenen verwandt." , fügte Vala vorsichtig an, da ihm nicht ganz klar war worauf der Senator hinaus wollte, entschied sich dann aber doch für die klärende Frage: "Wie meinst du den zweiten Teil deiner Frage?"


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Auch Macer hatte zu diesem Gesetzentwurf gleich eine Frage, mit der er sich der Reihe der Fragenden anschloss. "Wie soll die Wiederherstellung von Besitzverhältnissen in der Praxis funktionieren, wenn diese inzwischen weiterverkauft, ausgegeben oder schlicht verbraucht sind? Es wäre ja angesichts der vorgetragenen Zahlen nicht verwunderlich, wenn Landgüter und Betriebe einem Erben zufallen, der sie selber lediglich weiterverkauft. Dass der neue Besitzer sie dann wieder hergeben muss, wenn der alte Besitzer doch wieder zurückkehrt, dürfte kaum machbar sein. Und dass der Erbe das durch den Verkauf erworbene Geld nicht ausgibt, um es im Falle eines Falles zurückerstatten zu können, ist genausowenig machbar." Macer hatte sehr große Zeifel daran, dass dieser Teil des vorgeschlagenen Gesetzes irgendwie umsetzbar war.


    "Letztlich ist dies eine Frage, die vorrangig von den Familien zu beantworten ist. Allerdings besteht diese Gefahr schon jetzt bei mit Bedingungen versehenen Kaufvorgängen und Schenkungen... und die haben bisher nicht für unlösbare Streitereien vor dem Praetor gesorgt, weil sie _garnicht_ für Streitereien vor dem Praetor gesorgt haben." , versuchte Vala sich in einer Erklärung für den Wortlaut, da eben höchst unwahrscheinlich war, dass dieser überhaupt zur Anwendung käme, allerdings versuchte er sich gleichsam in der Suche nach einer Alternative: "Letztlich könnten wir auch einfach eine Pflicht zur Entschädigung festschreiben, ohne dass der komplette Ursprungszustand herzustellen wäre."


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "Beim sonstigen Prozedere denke ich, dass weitere Absicherung nötig ist. Man stelle sich vor, zwei übelwollende Familienmitglieder melden ein drittes Mitglied beim Statthalter von Aegyptus für tot, obwohl dieses lebendig und bei bester Gesundheit in Britannia weilt und lediglich von seinen Verwandten in Aegyptus nichts wissen möchte und deshalb deren Briefe nicht beantwortet - sofern sie ihm überhaupt welche schreiben", malte er dann ein Szenario aus, in dem das Gesetz ausgenutzt werden konnte. "Der Unglückliche würde nicht einmal Kenntnis davon erlangen, dass er für tot erklärt wurde, so dass er nicht einmal die Chance hätte, beim Statthalter in Londinium vorstellig zu werden. Und bis sich dies doch alles klärt, ist sein Besitz an anderem Ort vielleicht schon unwiderbringlich verteilt, wie ich eben erläuterte" spann er das Szenario dann noch ein wenig weiter. Auch ohne es ausdrücklich zu sagen, schien Macer also ganz erheblichen Zweifel an der Anwendbarkeit des Gesetzes in dieser Form zu haben.


    "Genau deshalb ist ja die Prüfung des Falls durch einen Praetor oder den Statthalter festgeschrieben, der eben durch die ihm gegebenen Mittel festzustellen hat, ob der Verschwundene tatsächlich verschwunden ist. Dies liegt durchaus im Bereich des problemlos möglichen.", antwortete Vala auf diesen Einwand, "Ich würde davon absehen zur Vorbeugung vor solchen Fällen mehrere Initiatoren festzuschreiben... nicht wenige Familien im Reich würden diese nicht zusammenbekommen und würden möglicherweise in Armut leben während ein längst verschwundener Verwandter für sie unantastbaren Reichtum hinterließe.


    Im Zweifelsfall bitte ich allerdings auch um Anregungen für Alternativen... und nicht nur um Kritik am bisherigen Wortlaut." , spielte Vala den Ball schließlich zum Purgitius zurück und forderte ihn zu mehr Gehalt auf.


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer

    Sim-Off:

    Kurzer Regelkommentar zur Vermeidung von Missverständnissen:
    Regeltechnisch sind IDs "In Exillium" ausdrücklich nicht spurlos verschwunden, sondern halten sich an einem weit entfernten, aber bekannten Ort auf. IDs mit Status "Desideratus" sind dagegen auch Sim-On tatsächlich verschollen. (Siehe hier: http://www.imperiumromanum.net/cms.php?a=455#txt1576)


    Sim-Off:

    Das ist bekannt. Dennoch ist die Rückkehr von langjährigen Exilanten äußerst unwahrscheinlich und dies sowohl SimOn als auch in der WiSim eine Sackgasse ohne Wiederkehr.
    Das Spiel existiert seit nunmehr fast 12 Jahren, es ist aber noch keine ID nach vier Jahren aus dem Exil zurückgekehrt. Hier werden keine Spieler um 'ihren' Besitz gebracht... nur Dinge zurückgeführt die in einer Sackgasse hängen, weil die Spieler sich nicht zu einer Todesszene durchringen konnten oder schlichtweg das Interesse am IR verloren haben. Wie das ganze spielerisch SimOn gelöst wird, ist dann dem fließenden Spiel zu überlassen..



    [SIZE=5]*auf Wunsch des Spielers im Sim Off einen Satz hinzugefügt M.[/SIZE]

  • Menecrates nickte, bevor er sich zu Wort meldete und schließlich sprach.


    "Sechzehn Jahre sind eine lange Zeit, um sich bei der Familie zu melden, von der man sich einst abgewendet hat. Wer es innerhalb dieser Zeit nicht schafft, ist meiner Ansicht nach dazu nicht bzw. nie wieder in der Lage." Das war die wahrscheinlichste aller Vermutungen, doch es gab sicherlich die eine oder andere Ausnahme.
    "Oooder aber die Familie weiß längst, was Rom nicht wissen kann: Dass der Exilant sich andernorts ein neues Leben aufgebaut hat. In diesem Fall wird sie sicher nicht von dem neu angedachten Gesetz Gebrauch machen. Meine Zustimmung findet dieser Entwurf, sofern alleine die Familien die Todeserklärung initiieren können, was ja auch so vorgesehen ist."


    Menecrates setzte sich wieder.

  • "Der Vergleich mit Kaufvorgängen und Schenkungen hinkt meines Erachtens doch erheblich", antwortete Macer dem Consul. "Immerhin nehme ich eine Schenkung oder einen Verkauf im Wesentlichen bewusst und in gegenseitigem Einvernehmen vor. Wenn ich das betroffene Gut später zurück möchte, bedeutet dies, dass ich eine frühere Entscheidung rückgängig mache und muss dann eben darauf hoffen, dass auch dies wieder einvernehmlich geschieht, wenn es für mich ohne Schaden passieren soll", führte er dann seine laienhafte Ansicht aus, die sich zweifellos mit mehr juristischer Erfahrung noch viel besser in Worte kleiden ließe. "Gehen meine Güter jedoch in den Besitz anderer über, weil ich für tot erklärt werde, dann passiert dies per Definition eben weder einvernehmlich noch bewusst durch mich. Das ist also eine völlig andere Situation und ich wage die Prognose, dass dies sehr wohl für Streitigkeiten vor Gericht sorgen kann", verdeutlichte er dann noch einmal seinen dahingehend pessimistischen Aussichten.


    Zum zweiten Einwand des Consuls zog Macer seine Stirn in Falten. "Die Prüfung durch den Praetor ist festgeschrieben? Verzeihung, den Passus muss ich dann überhört haben. Könnte man mir eine Abschrift reichen, damit ich das nachlesen kann?" fragte er dann, denn bevor er Ergänzungen vorschlug, wollte er natürlich sicher gehen, dass er nichts wiederholte, was schon aufgeschrieben war.


    Während er auf die Abschrift wartete, trug er aber noch einen weiteren Punkt vor, der ihm während seiner eigenen Rede gekommen war. "Gestatte mir aber im Gegenzug auch noch eine Frage, Duccius. Du führtest aus, dass deine Stichproben ergeben haben, dass es erhebliche Geldwerte gäbe, die zu verschollenen Personen gehörten. Wie ist dies zu verstehen? Ich meine, da wird doch nicht irgendwo eine Truhe mit Geld herumstehen, von der zwar jeder weiß, dass sie dem Gaius gehört, der nach Syria gegangen ist und sie nicht mitnehmen wollte, von dem aber seit Jahren niemand mehr etwas gehört hat? Oder hast du etwa tatsächlich derartiges vorgefunden?" fragte Macer ganz ehrlich, denn selber hatte er so etwas noch nicht gesehen, sich aber auch noch nie genauer mit der Materie befasst.


    Derweil hatte ihm ein Senatsdiener eine schnelle Abschrift des vorgelegten Gesetzentwurfs gereicht und Macer schaute kurz darauf. "Nun, wie ich es hier sehe, ist die erwähnte Prüfung durch den Praetor keineswegs festgeschrieben. Es ist nur vorgeschrieben, wer die Todeserklärung beantragen kann und wer sie durchführt. Hier würde ich in jedem Fall ergänzen, dass der Praetor oder Statthalter verpflichtet ist, den Verbleib der benannten Person verantwortlich und gründlich zu prüfen. Ich würde außerdem erwarten, dass von den Antragstellern handfeste Beweise für die dauerhafte Abwesenheit der bewussten Person erbracht werden müssen und es ausdrücklich nicht ausreichend ist, wenn es lediglich an Beweisen für ihre Anwesenheit mangelt", schlug er dann vor.

  • "Du hast vom Risiko für den Empfangenden gesprochen, der das erhaltene Gut möglicherweise nicht wird zurückerstatten können..." , wandte Vala ein, dem der schnippische Tonfall des purgitischen Consulars nicht entgangen war und daher beschwichtigend mit den Händen gestikulierte um den Tonfall nicht unnötig zu verschärfen, "..von daher halte ich den Vergleich keineswegs für unpassend."


    Was die Festschreibung der Handlungen durch den Praetor anging, runzelte Vala ob der Spitzfindigkeiten des Consulars nur die Stirn: "Die Prüfung des Vorgangs schien meines Erachtens nach nicht explizit zu erwähnen, da dies eigentlich mit den Amtspflichten des Praetors ohnehin einherginge. Allerdings stellt dies keinen Punkt dar, bei dem ich mich querstellen würde."


    "Die Stichprobe entstand aus den Daten, aus denen auch die Aedile ihre Bußgelder, die Praetoren die Geldstrafen und die kaiserliche Kanzlei die Steuern berechnen. Sie sind damit fundiert und nicht aus dem Nichts gegriffen." , gab Vala bereitwillig zu Protokoll, auch wenn er sich wunderte, dass der Consular zu glauben schien die Res Publica habe nicht die geringste Ahnung vom Wohlstand ihrer Bürger.


    "Wie genau habe ich mir solche Beweise vorzustellen?" , hakte Vala dann nach, als der Consular seine Forderungen weiter ausführte, "Wie genau sollen denn Beweise für eine Abwesenheit sich auszeichnen wenn nicht durch die Abwesenheit von Beweisen für dessen Anwesenheit?"

  • Zur Befremdung über das doch recht eigentümliche Verhalten des purgitischen Consulars kam dann auch gleich das Gefühl der Überraschung über die voll und ganz unerwartete Schützenhilfe aus Richtung des einzig verbliebenen claudischen Senators... der Gesetzesvorschlag und seine Diskussion führten zu Wendungen die er so nicht erwartet hatte.


    Auch wenn klar war, dass der Claudier und er grob geschätzt bis in alle Ewigkeit keine Freunde mehr würden, zeigte Vala sich für den Beistand nicht undankbar und quittierte die Wortmeldung mit einem entsprechenden Nicken.

  • Zitat

    Original von Titus Duccius Vala


    "Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll, Personen die Möglichkeit zur Todeserklärung zu geben die nicht mit dem Betroffenen verwandt." , fügte Vala vorsichtig an, da ihm nicht ganz klar war worauf der Senator hinaus wollte, entschied sich dann aber doch für die klärende Frage: "Wie meinst du den zweiten Teil deiner Frage?"


    Nun ich will es erklären.


    Begann Sedulus vorsichtig.


    Ich habe einen Klienten welcher nicht aus meiner Familie stammt aber ein Germanicus ist also folglich der Gens Germanica angehört. Nun was ich weiß, hat er allerdings keine Familie bzw. wenn ist sie mir nicht bekannt. Aber wenn er eine hätte, so hätte sich diese bei uns bestimmt schon wegen des Verbleibs meines Klienten eingefunden.
    Nun meine Frage. Wäre ich berechtigt meinen Klienten für Tod zu erklären?


    Jetzt war Sedulus auf die Antwort gespannt.


  • "Eigentlich bezog ich mich immer auf das Risiko des Betroffenen, aber sei's drum", warf Macer ein, da er wegen eines beispielhaften Vergleichs nicht darum streiten wollte, wer wen missverstanden hatte. "Auch für den Empfangenden ist es meiner Ansicht nach etwas völlig anderes, ob ich ihm bewusst und einvernehmlich etwas aushändige oder ob er einen Praetor bemüht, um es sich selber ohne meine Kenntnis anzueignen. Schon die Initiative liegt hier auf der anderen Seite." Und damit stellte sich zumindest für Macer auch die Frage, ob der Betroffene den Begünstigten auf Betrug oder ähnliches verklagen konnte, wenn er von einer fälschlichen Todeserklärung betroffen war. Bei einem Verkauf war so etwas schließlich nahezu aussichtslos.


    Was die Herkunft der genannten Daten anging, war Macer etwas überrascht, dass der Consul meinte, er halte sie für aus der Luft gegriffen. Immerhin war Macer selber gerne Aedil gewesen und hatte hinreichend viele Bußgelder verhängt, um das Prozedere zu kennen. Von der Tatsache, dass er ordnungsgemäß sein Vermögen besteuern ließe ganz abgesehen. "Niemand behauptet, dass deine Daten aus der Luft gegriffen sind. Aber trotzdem weiß ich nicht, wie ich mir das vorzustellen habe, dass irgendwo eine Kiste Geld steht, die eindeutig einer Person zuzuordnen ist, aber niemand weiß wo diese Person ist. Mir ist als Aedil so etwas nie passiert. Oder auch mit Betrieben! Führt da irgendein eifriger Angestellter seit zehn Jahren einen Betrieb, ohne mit seinem Herrn in Kontakt zu stehen? Nenne mich phantasielos, aber ich tue mich äußerst schwer, mir das vorzustellen" gab Macer ein wenig hilflos zu Protokoll.


    Bezüglich der Beweise hatte er dagegen sehr genaue Vorstellungen. "Was die Beweise anbelangt, gibt es meines Erachtens viele Möglichkeiten. Nehmen wir einmal an, jemand vermisst seinen Bruder, der als Soldat in eine Provinz ging. Dann würde es mir nicht reichen, dass er keine Briefe mehr sendet oder der örtliche Kommandeur dem Statthalter auf Nachfrage mitteilt, dass er den Mann nicht kennt, sondern ich würde erwarten, dass es eine Stärkemeldung seiner Einheit gibt, die ihn ausdrücklich als vermisst führt. Oder nehmen wir an, ein Mann ging als Händler in die Ferne. Dann reicht es mir nicht, dass er von dort keine Geschäftsabschlüsse meldet, sondern ich würde erwarten, dass es einen Vermieter oder Wirt gibt, bei dem er einen Lagerraum oder ein Lasttier gemietet hat und der nun das Ausbleiben von Mietzahlungen bescheinigt. Hat er dagegen das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet und ist weiter gezogen, reicht mir das eben nicht, denn es steht natürlich jedermann frei, dorthin zu gehen wohin er mag, ohne allen Verwandten eine Nachricht zu hinterlassen. Und selbst wenn es einem Praetor möglich wäre, in jeder Stadt und jedem Dorf nachzuforschen, ob sich eine Person dort aufhält, so wäre dies doch noch nicht genug, denn auch wer die Grenzen unseres Reiches für einige Zeit überschreitet, ist deshalb noch lange nicht tot", führte Macer breitwillig aus, welche Art von Beweisen er meinte und was ihm nicht reichte.

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "[-] Hat er dagegen das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet und ist weiter gezogen, reicht mir das eben nicht, denn es steht natürlich jedermann frei, dorthin zu gehen wohin er mag, ohne allen Verwandten eine Nachricht zu hinterlassen. [-]", führte Macer breitwillig aus, welche Art von Beweisen er meinte und was ihm nicht reichte.


    Menecrates wollte sich nicht in das Gespräch mischen, daher raunte er seinem Nachbarn in gewollt hörbarer, aber doch gedämpfter Lautstärke zu: "Wenn es allgemein bekannt gemacht wird, dass langjähriges Untertauchen ohne ein Lebenszeichen in eine Todeserklärung mündet, steht es jedem frei, dieses zu verhindern oder billigend in Kauf zu nehmen."


  • "In dieser Hinsicht ist der von mir angestrebte Gesetzesvorschlag eindeutig: eine nicht bestehende direkte Verwandtschaft bedeutet auch das Fehlen eines Antragsanspruch." , erläuterte Vala hier seinen Vorschlag genauer, "Das ist von mir so angestrebt, um Abkassierertum außerhalb der eigenen Familie zu vermeiden die ansonsten in der Lage wären, eben diese potentiellen Familienbesitzes auf legalem Wege zu berauben."


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Was die Herkunft der genannten Daten anging, war Macer etwas überrascht, dass der Consul meinte, er halte sie für aus der Luft gegriffen. Immerhin war Macer selber gerne Aedil gewesen und hatte hinreichend viele Bußgelder verhängt, um das Prozedere zu kennen. Von der Tatsache, dass er ordnungsgemäß sein Vermögen besteuern ließe ganz abgesehen. "Niemand behauptet, dass deine Daten aus der Luft gegriffen sind. Aber trotzdem weiß ich nicht, wie ich mir das vorzustellen habe, dass irgendwo eine Kiste Geld steht, die eindeutig einer Person zuzuordnen ist, aber niemand weiß wo diese Person ist. Mir ist als Aedil so etwas nie passiert. Oder auch mit Betrieben! Führt da irgendein eifriger Angestellter seit zehn Jahren einen Betrieb, ohne mit seinem Herrn in Kontakt zu stehen? Nenne mich phantasielos, aber ich tue mich äußerst schwer, mir das vorzustellen" gab Macer ein wenig hilflos zu Protokoll.


    "Dass diese Daten existieren, ist fakt. Warum und wie sie letztlich bestehen, geht am Kern des Anliegens vorbei... immerhin hatten die Praetores und ihre Decimviri bisher selten Probleme, die Erbschaften zuzuweisen wenn jemand verscholl und schließlich de facto als verstorben gemeldet wurde." , gab Vala zu bedenken und hakte damit das Thema der Spitzfindigkeiten ab, die einerseits an der Sache sowie an der Realität vorbeigingen.


    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Bezüglich der Beweise hatte er dagegen sehr genaue Vorstellungen. "Was die Beweise anbelangt, gibt es meines Erachtens viele Möglichkeiten. Nehmen wir einmal an, jemand vermisst seinen Bruder, der als Soldat in eine Provinz ging. Dann würde es mir nicht reichen, dass er keine Briefe mehr sendet oder der örtliche Kommandeur dem Statthalter auf Nachfrage mitteilt, dass er den Mann nicht kennt, sondern ich würde erwarten, dass es eine Stärkemeldung seiner Einheit gibt, die ihn ausdrücklich als vermisst führt. Oder nehmen wir an, ein Mann ging als Händler in die Ferne. Dann reicht es mir nicht, dass er von dort keine Geschäftsabschlüsse meldet, sondern ich würde erwarten, dass es einen Vermieter oder Wirt gibt, bei dem er einen Lagerraum oder ein Lasttier gemietet hat und der nun das Ausbleiben von Mietzahlungen bescheinigt. Hat er dagegen das Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet und ist weiter gezogen, reicht mir das eben nicht, denn es steht natürlich jedermann frei, dorthin zu gehen wohin er mag, ohne allen Verwandten eine Nachricht zu hinterlassen. Und selbst wenn es einem Praetor möglich wäre, in jeder Stadt und jedem Dorf nachzuforschen, ob sich eine Person dort aufhält, so wäre dies doch noch nicht genug, denn auch wer die Grenzen unseres Reiches für einige Zeit überschreitet, ist deshalb noch lange nicht tot", führte Macer breitwillig aus, welche Art von Beweisen er meinte und was ihm nicht reichte.


    "Ich sehe worauf du hinaus willst... und kann mich deinem Einwand insoweit anschließen, dass derlei Nachforschungen für die Hinterbliebenen auch zu stemmen sein müssen." , gab Vala sich hier durchaus kompromissbereit. Da aber ganz offensichtlich eine nicht unerhebliche Menge an Senatoren anderer Ansicht war, sah Vala keinen Grund dem Wunsch des Consulars zur Gänze zu entsprechen und forderte ihn daher implizit auf, sich hierbei selbst auf die anderen Senatoren zuzubewegen: "Ich halte es für falsch, den Hinterbliebenen als Abzocker soviele Steine wie möglich in den Weg zu legen, die Durchführung des Verfahrens für die meisten undurchführbar zu machen und den bisher unerreichbaren Teil der Familienhabe weiterhin unerreichbar bleiben zu lassen. Ich würde daher eine allzu detaillierte Beweispflicht vermeiden, immerhin ist für eine etwaige Rückkehr des Verschollenen bereits mit der Entschädigungspflicht vorgesorgt. Ich würde daher fordern, dass die Betroffenen dem Praetor glaubhaft darlegen, dass sie in einem vertretbaren Ausmaß dem Verbleib des Verschollenen ohne positives Ergebnis nachgeforscht haben."

  • Zitat

    Original von Titus Duccius Vala



    "In dieser Hinsicht ist der von mir angestrebte Gesetzesvorschlag eindeutig: eine nicht bestehende direkte Verwandtschaft bedeutet auch das Fehlen eines Antragsanspruch." , erläuterte Vala hier seinen Vorschlag genauer, "Das ist von mir so angestrebt, um Abkassierertum außerhalb der eigenen Familie zu vermeiden die ansonsten in der Lage wären, eben diese potentiellen Familienbesitzes auf legalem Wege zu berauben."


    Auf die Antwort des Consuls hin nickte Sedulus. Dann würde sein Klient wohl auf immer und ewig als vermisst gelten.


    Es hat ja nichts mit abkassieren außerhalb der Familie zu tun weter Consul. Wer sollte denn davon provitieren? Der Patron oder die Gens? Wohl kaum. Zumindest sehe ich es nicht so. Ich finde eben nur, naja wie soll ich mich ausdrücken, dass man dem "vermeintlichen" Toten zu Ehren zumindest ein Opfer darbringen kann wie es sich gehört.


    So die Idee des Senators dahinter.

  • "Ich denke nicht, dass dieses Thema geeignet ist, per Kompromiss gelöst zu werden", teilte Macer seine Meinung mit. "Die gesetzlich festgelegte Entschädigungspflicht halte ich für wenig hilfreich, denn den Erben bleiben nur zwei Möglichkeiten: Sie ignorieren die Pflicht und sorgen nicht für diesen Fall vor, oder aber sie sorgen vor und können somit das Erbe nicht antasten, um es später zurückgeben zu können. Dann brauchen sie es gar nicht erst einfordern", führte er aus. "Wie uns Consul Duccius eben ja noch einmal versicherte, sind ihm Fälle bekannt, in denen ein fleissiger Angestellter seit Jahren einen Betrieb weiterführt, auch wenn dessen Besitzer verschollen ist. Wenn dem so ist, ist ja offensichtlich für diesen Betrieb gesorgt und es besteht kein Grund, ihn in andere Hände zu geben. Er produziert, zahlt Löhne, führt Steuern ab - was interessiert es da den Staat, wo sich sein Besitzer aufhält?" Macer wollte niemandem persönliche Gier unterstellen, aber er konnte in solchen Fällen in der Todeserklärung nur Vorteile für Einzelpersonen erkennen, jedoch keine für den Staat. Und ihm war nicht bekannt, dass es dem Staat insgesamt an Betrieben, Waren oder Geld mangelte, nur weil einige Menschen seit Jahren keine Briefe geschieben hatten. Zumal der Senat erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen hatte, die Zahl der Konzessionen pro Person von vier auf drei zu senken. Es nun zu erleichtern, Betriebe zu erben, die dann womöglich ohnehin geschlossen werden mussten, erschien ihm da nicht sehr schlüssig.


    "Ich denke daher, dass wir mit der Todeserklärung so sorgfältig wie möglich umgehen sollten, um keine vorschnellen Erklärungen zu provozieren. Denn ist das Gesetz erst einmal geschrieben, ist es an vielen Statthaltern an vielen Orten im Reich, die Vorgaben zu interpretieren und auszulegen. Dann hat dieser Senat keine Kontrolle mehr darüber, ob sie an jedem Ort so gewissenhaft ausgelegt werden, wie wir es hier vorsehen. Ich plädiere daher noch einmal eindringlich dafür, die Regeln besonders streng zu fassen. Es hat noch niemanden in den Ruin getrieben, dass er einen Betrieb oder einen Berg Waren nicht geerbt hat - ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass jemand in den Ruin kommt, weil er seine Betriebe oder Waren unfreiwillig verloren hat!"

  • Irgendwie erschien es Sextus so, als würde der Consul der vor nicht allzulang getroffenen Feststellung widersprechen, nachdem Praetores und Decemviri eben keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse hatten. Sie stellten nur die Rechtmäßigkeit einer Zuteilung fest, ebenso wie den Erben. Aber keine Summen. Von daher fragte sich Sextus, von was für Zahlen und Fakten der Consul hier ausging. (Abgesehen davon, dass er sich über den ein oder anderen Wortlaut im vorgeschlagenen Gesetzestext wunderte. 16 Jahre war verständlich, aber was war das andere?)


    “Zunächst, Senator Germanicus: Wer hindert dich daran, auch dem Genius eines eventuell noch Lebenden zu gedenken und ihm gegebenenfalls Opfer zu bringen? Dafür benötigt es doch mitnichten eine Todeserklärung, der Genius ist unsterblich und wird sich sowohl vor wie auch nach dem Tod einer Person über eventuelle Aufmerksamkeiten freuen. Dies ist doch nicht von einer staatlichen Todeserklärung abhängig?“ Was ein Opfer mit einer Todeserklärung zu tun hatte, erschloss sich Sextus nun aber wirklich absolut gar nicht. Schon gar nicht, warum staatlich festgestellt werden musste, jemand sei tot, damit ein anderer ein Opfer darbringen konnte? Gut, große Totenspiele sollte man vielleicht unterlassen, solange jemand noch nicht als tot galt. Allerdings konnte man auch Spiele zu Ehren einer anderen Person 'einfach so' abhalten, wenn man meinte, man müsse besagte Person ins Gedächtnis der Leute rücken. Und private Trauerriten abzuhalten, obwohl jemand vielleicht noch lebte, war ebenfalls nicht verboten. Daher erschloss sich Sextus absolut nicht, warum es irgendwem daran gelegen sein sollte, einen nicht-Verwandten für tot erklären zu lassen.


    “Was den Vorschlag des Consuls an sich angeht: Wir hatten doch bereits festgestellt, dass weder Decemviri, noch Praetores Einblick in die Höhe der Erbschaften haben, sondern lediglich ihre Rechtmäßigkeit als solches feststellen, und dass daher hier auch keine nachhaltigen Listen besagter Amtsträger geführt werden, wer zu welchem Zeitpunkt wieviel geerbt hat.
    Daher stellt sich mir hier eindringlich die Frage, wem die Beweislast bei einer Rückführung des Erbes denn zufalle. Ohne eine solche Dokumentation kann sowohl der Enteignete wie auch der fälschliche Erbe immerhin alles mögliche über die Größe des Verlustes behaupten. Abgesehen von Landbesitzurkunden wird man selten Nachweise über exakte Geldwerte finden. Über den Besitz eventueller Schmuckstücke, die der ein oder anderen Partei als besonderes Andenken wichtig sein mag, wird man wohl seltenst mehr finden als den ein oder anderen Zeugen, wobei jede Partei solche für ihre eigene Sache finden wird.
    Um es kurz zu machen, so eine Rückabwicklung wäre ein erheblicher, gerichtlicher Aufwand, wenn es hier zum Streitfalle käme. Und nicht immer wäre der bloße Geldwert einer eventuell weiterveräußerten Sache hierbei entscheidend.


    Im weiteren kann ich mich da nur Consular Purgitius anschließen: Sofern man das Erbe zurückhalten muss, hat man hiervon keinen Nutzen.“

  • Also wenn du mich fragst Senator Aurelius, ich opfere lieber meinen Verstorbenen Verwandten als denen die noch leben. Denen die noch am Leben sind, schenke ich lieber etwas, ich denke da haben sie mehr davon. Ich unterscheide da ein klein wenig zwischen schenken und opfern. Ich weiß nicht wie du es hälst, aber es ist auch jedem selbst überlassen.


    Antwortete Sedulus freundlich. Wie es am Schluß gehandhabt würde, würde eh die Abstimmung entscheiden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!