Gerichtsaktenlager

  • PARS PRIMA - MUSTERURTEIL




    **********************************************************
    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    - Nummer -



    - IUDICATIO -


    In dem Gerichtsverfahren
    - Kläger -


    gegen
    -Angeklagter -


    hat das Iudicium - Nomen - durch
    - Liste Iudices -


    durch mündliche Verhandlung, basierend auf der Beweisführung für Recht erkannt:
    Der Angeklagte
    wird schuldig gesprochen in folgenden Anklagepunkten:
    wird freigesprochen von folgenden Anklagepunkten:
    - Liste Paragraphen aus Codex -


    Er wird zu folgendem verurteilt:
    - Strafmaß -


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    - Text -


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    - Text -




    - Siegel des Kaisers oder das Magistratssiegel -


    **********************************************************




    VERWENDUNGSHINWEISE:


    (I) Nummer: Die Nummer des Falles wird folgendermaßen gebildet. z.B. IUD TER I/DCCCLIV, somit steht IUD PRI für die Erste Instanz und IUD SEC für die zweite und IUD TER für die dritte. Dann wird nach anfallenden Fällen durchnummeriert und man tut dies für jedes Jahr.


    (II) Wappen: Das Gerichtswappen ist je nach Instanz zu variieren.


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    - IUD TER I/DCCCLIII -



    - IUDICATIO -


    In dem Gerichtsverfahren
    Imperium Romanum


    gegen
    I. Paulus Pilum Scandia
    II. Quintus Livius Scaevola
    III. Decius Fulvius Martialis


    hat das Iudicium Tertium durch
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Iudex, Publius Tiberius Lucidus


    durch mündliche Verhandlung, basierend auf der Beweisführung für Recht erkannt:
    Die Angeklagten
    werden schuldig gesprochen in folgenden Anklagepunkten:


    CODEX ULPIANUS § 1
    Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat


    Sie werden zu folgendem verurteilt:


    I. Paulus Pilum Scandia
    - Verlust seines Ranges und Titels, Caesar, sowie Pius
    - Aberkennung aller Auszeichnungen
    - Ausschluss aus dem Senat und Verlust des senatorischen Status
    - Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
    - lebenslange Festungshaft im Mamertinusgefängnis, Roma


    II. Quintus Livius Scaevola
    - Verlust seines Ranges (Magistratus)
    - Aberkennung aller Auszeichnungen
    - Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
    - lebenslange Festungshaft im Mamertinusgefängnis, Roma


    III. Decius Fulvius Martialis
    - Verlust seines Ranges (Legatus Legionis LEG V AUG)
    - Aberkennung aller Auszeichnungen
    - Ausschluss aus dem Senat und Verlust des senatorischen Status
    - Verlust der Römischen Staatsbürgerschaft
    - lebenslange Festungshaft im Mamertinusgefängnis, Roma


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Das Gericht sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Angeklagten der vorgeworfenen Straftat des Hochverrates schuldig sind. Somit waren die Angeklagten zu verurteilen.


    Sollten die flüchtigen Hochverräter, deren Mitgliedschaft in der Hochverräterorganisation CONSPIRATIO CUBICULI LATENTIS als erwiesen gilt, auf Staatsgebiet des Imperium Romanum aufgegriffen werden so wird das Urteil umgesetzt.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Eine Berufung gegen das Urteil ist unzulässig, da das Iudicium Tertium die höchste gerichtliche Instanz des Imperium Romanum ist.





  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    - IUD TER I/DCCCLIV -



    - IUDICATIO -


    In dem Gerichtsverfahren
    Imperium Romanum


    gegen
    Lucius Cornelius Scipio


    hat das Iudicium Tertium durch
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius


    durch Prüfung gemäß "Erste Anhörung", basierend auf dem Codex Iuridicialis für Recht erkannt:
    Der Angeklagte
    wird freigesprochen von folgenden Anklagepunkten:
    CODEX ULPIANUS § 1
    Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Der des Hochverrats angeklagte Lucius Cornelius Scipio war dies seit PRIDIE NON MAI MMDCCLVI A.U.C (06. Mai 2756/2003) wegen der Rebellion gegen Kaiser Marcus Ulpius Traianus und Separation Britannias vom Reichskörper. In den folgenden Wirren der republikanischen Revolution konnte kein ordentlicher Prozess durchgeführt werden und nun wird der Angeklagte aus verschiedenen Gründen begnadigt. Zum einen ist er nicht mehr innerhalb des Imperium Romanum auffindbar, zum anderen ist die Straftat unter besonderen Bedingungen geschehen und die Leistungen der Person von früheren Ämtern und Rängen soll ebenfalls Einfluss haben, somit ist der Angeklagte begnadigt und voll rehabilitiert.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Eine Berufung gegen das Urteil ist unzulässig, da das Iudicium Tertium die höchste gerichtliche Instanz des Imperium Romanum ist.




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