Conubium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Recht, nach [[ius civile]] eine gültige Ehe einzugehen.
+
[[Kategorie:Römisches Recht]]
 +
Recht und auch Voraussetzung, nach [[ius civile]] eine gültige Ehe einzugehen.
 +
 
 +
Das conubium war für die klassische Zeit typisch, sie gründet auf einem Menschenbild, das einer Klassengesellschaft entsprach. Fehlte das conubium, konnte auch keine nach römischem Recht gültige Ehe entstehen, Ehen nach peregrinem Recht waren davon naturgemäß nicht betroffen, anders gesagt, Ehen konnten nach peregrinem Recht durchaus gültig sein.
 +
 
 +
Das conubium hatten römische Bürger und Latiner sowie Peregrini, wenn es ihnen verliehen wurde. Sklaven waren davon ausgeschlossen, eine Geschlechtsgemeinschaft unter ihnen bzw zwischen Sklaven und Freien wurde [[Contubernium (Eherecht)|Contubernium]] genannt.

Aktuelle Version vom 18. Februar 2006, 18:22 Uhr

Recht und auch Voraussetzung, nach ius civile eine gültige Ehe einzugehen.

Das conubium war für die klassische Zeit typisch, sie gründet auf einem Menschenbild, das einer Klassengesellschaft entsprach. Fehlte das conubium, konnte auch keine nach römischem Recht gültige Ehe entstehen, Ehen nach peregrinem Recht waren davon naturgemäß nicht betroffen, anders gesagt, Ehen konnten nach peregrinem Recht durchaus gültig sein.

Das conubium hatten römische Bürger und Latiner sowie Peregrini, wenn es ihnen verliehen wurde. Sklaven waren davon ausgeschlossen, eine Geschlechtsgemeinschaft unter ihnen bzw zwischen Sklaven und Freien wurde Contubernium genannt.