• In Ausübung meines Amtes als Aedilis Plebeii wird
    Titus Aurelius Antoninus
    wegen Verstosses gegen § 2 der Lex Mercati
    mit einer Strafe von 1100 Sesterzen belegt,
    zahlbar an die Staatskasse.


    Weiters wird diese Straftat gemäß der Lex Mercati in den Akten der Cohortes Urbanae vermerkt und in der Acta Diurna veröffentlicht.


    Begründung:
    Titus Aurelius Antoninus hat ohne behördlich genehmigte Konzession Lebensmittel und Getränke verkauft.


    Rechtsmittel:
    Gegen dieses Urteil kann in der Gerichtshalle Berufung eingelegt werden.



    Adria Vinicia
    Aedilis Plebeii



  • In Ausübung meines Amtes als Aedilis Plebeii wird
    Titus Didius Gordianus
    wegen Verstosses gegen § 2 der Lex Mercati
    mit einer Strafe von 30 Sesterzen belegt,
    zahlbar an die Staatskasse.


    Weiters wird diese Straftat gemäß der Lex Mercati in den Akten der Cohortes Urbanae vermerkt und in der Acta Diurna veröffentlicht.


    Begründung:
    Titus Didius Gordianus hat ohne behördlich genehmigte Konzession Lebensmittel verkauft.


    Rechtsmittel:
    Gegen dieses Urteil kann in der Gerichtshalle Berufung eingelegt werden.



    Adria Vinicia
    Aedilis Plebeii


  • Ich habe Euer Edictum zur Kenntnis genommen, aber es sei Euch gesagt, daß ich mein Recht fordern werde, wenn es denn die Götter so wollen.


    Ich gebe bekannt:


    Jeder Bürger erhält aus meiner Zahlung 30 Brote, 10 Oliven und 20 Eier. Der Rest, die die geforderten 1100 Sesterzen übersteigt, ist meine private Spende für die Armen dieses Reiches. So soll mein Wille zum Frieden beschlossen sein, obwohl ich mich nicht schuldig sehe.

  • Ich schließe mich der Argumentation meines Vetters Titus Didius Gordianus an und bitte um Aufhebung der Strafe in seinem Falle.


    Die von ihm beantragte und durch den Inhaber der civilen Procura für Italia Cicero Octavius Anton erteilte Konzession liegt seit geraumer Zeit vor.

  • Zitat

    Original von Titus Aurelius Antoninus
    Ich gebe bekannt:


    Jeder Bürger erhält aus meiner Zahlung 30 Brote, 10 Oliven und 20 Eier. Der Rest, die die geforderten 1100 Sesterzen übersteigt, ist meine private Spende für die Armen dieses Reiches. So soll mein Wille zum Frieden beschlossen sein, obwohl ich mich nicht schuldig sehe. [/align]


    Du kannst bekanntgeben und an die Armen verteilen, was du willst.
    Die Strafe ist jedenfalls in der angegebenen Höhe an die Staatskasse zu zahlen.

  • Auszug Lex Mercati


    § 2 Ausschankerlaubnis
    Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 5 Strafen
    (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die Staatskasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.


    Und natürlich muss sich die Konzession auf die angebotene Ware beziehen.

  • Des weiteren sollte selbstverständlich sein, dass mit dieser Strafverhängung die unrechtmäßig angebotenen Waren vom Markt genommen werden müssen und nicht weiterhin verkauft werden dürfen!


  • In Ausübung meines Amtes als Aedilis Plebeii wird
    Marcus Octavius Nauticus
    wegen Verstosses gegen § 2 der Lex Mercati
    mit einer Strafe von 100 Sesterzen belegt,
    zahlbar an die Staatskasse.


    Weiters wird diese Straftat gemäß der Lex Mercati in den Akten der Cohortes Urbanae vermerkt und in der Acta Diurna veröffentlicht.


    Begründung:
    Marcus Octavius Nauticus hat ohne behördlich genehmigte Konzession Lebensmittel, im Besonderen Wein und Fisch, verkauft.


    Rechtsmittel:
    Gegen dieses Urteil kann in der Gerichtshalle Berufung eingelegt werden.



    Adria Vinicia
    Aedilis Plebeii


  • Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Auszug Lex Mercati


    § 2 Ausschankerlaubnis
    Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    wo steht hier, daß bei zuwiderhandlungen ein strafe zu bezahlen ist ? es steht nur im § 4.3


    [I]Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Das Strafmass ist gemäß § 5 Abs 1 festzulegen.

  • Der Konsul kommt des Weges und fangt gleich zum Wüten an...


    Gordianus, wenn du meinst, du wirst ungerecht behandelt, hast du die Möglichkeit der Berufung in der Gerichtshalle. Die Magistratin Adria Vinicia macht nur ihre Arbeit.


    Bezüglich dem Strafmaß: Dieser gilt für alle Verstöße in der Lex Mercati. Jeder auch nur einigermaßen gebildete Jurist wird dir sagen, daß hier der Grundsatz der Gesetzesanalogie gilt.

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